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   OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18   

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https://dejure.org/2021,72874
OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18 (https://dejure.org/2021,72874)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.07.2021 - 13 U 1583/18 (https://dejure.org/2021,72874)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 13 U 1583/18 (https://dejure.org/2021,72874)
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  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
    Wenn zwei Umstände einen Schaden verursachen und jeder für sich allein ausgereicht hätte, den ganzen Schaden zu verursachen, sind beide Umstände als ursächlich zu behandeln (sog. Doppelkausalität, BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12).

    bb) Der Kausalzusammenhang besteht indes nur, wenn die dritte Kaufpreisrate nicht aus von der Zedentin zu verantwortenden Gründen nicht fällig geworden wäre (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12).

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
    Dabei kann nicht allein die Vereinbarung der Ausführungsart Grundlage für die Beurteilung sein, inwieweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten ist (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05).

    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 203/11, Rn. 14; Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05).

  • BGH, 08.05.2014 - VII ZR 203/11

    Bauvertrag: Mängelrechte bei Errichtung einer Stahlbeton-Glasfassade mit spontan

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
    Ist die Funktionstauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (BGH, Urteil vom 08.05.2014 - VII ZR 203/11, Rn. 14; Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05).
  • BGH, 08.11.2017 - VII ZB 9/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit des Anspruchs eines Betriebsrats

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
    Der Befreiungsanspruch wandelte sich, soweit er abgetreten wurde, in einen Zahlungsanspruch (BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - VII ZB 9/15).
  • OLG Hamm, 26.11.2003 - 12 U 112/02

    Verweigerung der Abnahme wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Dresden, 16.07.2021 - 13 U 1583/18
    Damit war die Leistung der Klägerin nicht abnahmefähig ausgeführt, da die fehlenden oder mangelhaften Arbeiten sicherheitsrelevant waren und sich daraus ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential für die Nutzer und Besucher des Objekts ergab, so dass der Zedentin im Schadensfall drohte, als Verkehrssicherungspflichtiger in Anspruch genommen zu werden (OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 12 U 112/02).
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